- Bewerberinfo.
- Aufnahmebedingungen.
- Vorkurs.
- Eignungsprüfung.
- Direkteinstieg.
- Übernahme.
- Bildungsgang.
- Fächer.
- AGs.
- Förderung.
- Erfahrungsberichte.
- Kontakt.
- Download.
Aufnahmebedingungen
Ins Kolleg dürfen nur solche Bewerber aufgenommen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Mindestalter ist 19 Jahre.
- Mindestens der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung muss vorhanden sein.
- Eine Berufsausbildung muss abgeschlossen sein oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit (mindestens 20 Std/Woche) nachgewiesen werden. Die Führung eines Familienhaushaltes wird als gleichwertig anerkannt, Zeiten des Zivil- oder Wehrdienstes und Arbeitslosigkeit (maximal 18 Monate) werden angerechnet.
Vor einer Aufnahme in die E-Phase (eigentlicher Beginn des Bildungsgangs) muss
die
Eignungsprüfung bestanden oder der
Vorkurs erfolgreich absolviert werden. Unter besonderen Voraussetzungen ist ein
Direkteinstieg ohne Vorkurs oder Eignungsprüfung möglich.
Aufnahmeverfahren
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Schuljahrsbeginn für die Einführungsphase und das Kurssystem ist nach den Sommerferien. Der Vorkurs beginnt in jedem Jahr im Januar oder Anfang Februar.
Wenn Sie grundsätzlich an einer Aufnahme interessiert sind, können Sie sich täglich zwischen 8.30 Uhr und 14.30 Uhr (am Freitag nur bis 13.00 Uhr) persönlich informieren. Ab 1. September werden Dienstags (nach telefonischer Voranmeldung) zwischen 17.00 Uhr und 18.30 Sprechstunden mit der Kollegleitung angeboten. Während der Ferien findet keine Beratung statt.
Vor einer
direkten Aufnahme ins Kurssystem sollte eine intensive Beratung durch die Kollegleitung stehen.
Eine Aufnahme in den Vorkurs, in die E-Phase oder das Kurssystem muss ebenso wie eine Teilnahme an der Eignungsprüfung rechtzeitig vorher beantragt werden.
Einem
Aufnahmeantrag fügen Sie bitte noch bei:
einen tabellarischer Lebenslauf,
das Abgangs- oder Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule,
die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer dreijährigen Berufstätigkeit,
ein Lichtbild (in Passbildformat).